- Wir machen die MA Gewinnung effektiver
NettoFinanz
Ihr Finanzmanagement
Einfach - Sicher - Ertragreich
Es geht immer um
Ihre Sicherheit, Ihre Zielsetzungen
und natürlich um Ihre NETTO-Rendite
Aktuelle (Finanz)Themen für Unternehmen und Privatpersonen
Einkommensschutz bei Berufsunfähigkeit - ohne Gesundheitsfragen - meist kostenneutral - für alle Berufstätigen
Bisher scheiterte die BU-Absicherung unter anderem an den Gesundheitsfragen, Verweisklauseln und hohen Beiträgen.
GKV-Versicherte Arbeitnehmer und -Selbständige/Unternehmer können als Einzelpersonen bis zu 75% Ihres Brutto-Einkommens über den "BU-Schutz ohne Gesundheitsfragen" direkt und digital meist kostenneutral absichern
GKV-Versicherte mit einem bereits bestehendem BU-/Pflege-Schutz können sich jährlich bis zu 500 Euro ihrer gezahlten Beiträge zurückholen - Hier Cash-Back beantragen
Privatversicherte Berufstätige können sich zu einem unschlagbar günstigen Beitrag gegen die finanziellen Folgen einer Berufs-/Erwerbsunfähigkeit absichern ohne Gesundheitsfragen - 75% günstigere Beiträge sichern
Unternehmen/Verbände/Gruppen von mindestens 10 Personen erhalten einen Gruppentarif - Finanzierung kostenneutral möglich - Mitarbeiterförderung
Währungshandel - nicht Währungsspekulation - mittelfristig hohe Renditen
Sinnvolle und renditestarke Ergänzung Ihres Anlageportfolios
15 bis 30% Ihres Gesamtportfolioanteil sind empfehlenswert
Informieren Sie sich bei folgendem Webinar
WÄHRUNGSKONTO "MANAGED ACCOUNT"
IHRE GELDANLAGE FÜR DEN MITTELFRISTIGEN ERFOLG
Dienstag, 16.08.2022 von 19:00 - 19:30 Uhr
WINBRIDGE - Managed Accounts
Erste BaFin-zertifizierte Vermögensverwaltung für den Währungshandel
- Zugang zum größten Finanzmarkt weltweit (Handelsvolumen 6.500 Mrd. USD täglich)
- Intelligentes Portfolio- und Cash-Management
- Keine Korrelation zu anderen Anlageklassen wie Aktien, Immos, …
- Automatisierter und risikojustierter Investmentprozess
- Transparenz / Verfügbarkeit / Sicherheit
- Herausragende und risikobereinigte Performance
Klicken Sie jetzt auf WEBINAR ANMELDUNG, um sich Ihren Webinar-Platz mit 30 spannenden Minuten zu sichern.
Aus 50 Euro Lohnerhöhung / bestehendem Sachbezug werden 200 Euro mehr in der Haushaltskasse
- Nutzen Sie den Leistungsvergleich der maßgeblichen Sachbezugsanbieter
- Informieren Sie sich über die Vorteile der gesetzlich vorgegebenen Reorganisation des Sachbezugs
- Lassen sich vom Demo-Portal Ihres neuen Benefit-Managements überraschen
- Kennen Sie schon die monatliche 350 Euro-Motivation für ca. 50 Euro Aufwand?
Seit dem 01.01.2022 - 15% BRSG-Pflichtzuschuss bei Entgeltumwandlung
Eine Nichtbeachtung oder Nichteinzahlung hat auch bilanzielle Folgen - Link
Seit dem 01.01.2022 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet für alle arbeitnehmer- und mischfinanzierten Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds, welche vor dem 01.01.2019 abgeschlossen worden sind, auf das umgewandelte Brutto-Entgelt des Arbeitnehmers einen Pflicht-Zuschuss von 15% zu zahlen.
Der Steuerberater des Arbeitgebers darf diesen Vorgang aus standesrechtlichen Gründen und der Finanz-/Versicherungsmakler sollte diese Herausforderung aus haftungstechnischen Gründen NICHT bearbeiten.
Informationsvideo mit Norbert Porazik, GF der Fondsfinanz (Dauer 07:43 min) - Link
Sie werden überrascht sein von den brisanten Risiken, welche der BRSG-Zuschuss mit sich bringt.
Herausforderungen
- 70% der bestehenden Verträge lassen keine Erhöhung der Beitragszahlung zu
- Auch die mischfinanzierten Verträge mit Arbeitgeberzuschuss sind zu überprüfen und anzupassen
- Wie vermeiden Sie evtl. Schadenersatzforderung von z.B. 30.000 Euro und mehr pro Arbeitnehmer?
Mehr Informationen zu den Lösungswegen
Investieren ohne "Börsen-Unterhaltungs-Industrie" und ruhig schlafen
Prognosefreies, nachhaltiges und kostengünstigeres Investieren in die Marktrendite - nach wissenschaftlichen Erkenntnissen von Nobelpreisträgern - Einmalanlage und Sparplan - vielseitig verwendbar
Weitere Informationen
Scheinselbständigkeit und Statusverfahren nach §7a SGB IV
Welche Ihrer "freien" Mitarbeiter sind scheinselbständig und benötigen ein Statusfestanfrageverfahren nach §7a SGBI IV ?
Wenn Sie Ihren Geschäftsbetrieb nicht ausschließlich mit bei Ihnen sozialversicherten Arbeitnehmern durchführen, sondern einen Teil Ihrer Aufträge auch an Honorarkräfte, freie Mitarbeiter, Klein-/Sub-Unternehmen und andere selbstständige Dienstleister vergeben, laufen Sie als Auftraggeber Gefahr, rückwirkend von der Deutschen Rentenversicherung als „Arbeitgeber“ dieser vermeintlich Selbständigen eingestuft zu werden.
@ „Nicht-Beherrschende“-GGF/-Gesellschafter und mitarbeitende Familienangehörige
Haben Sie Ihren "7a Sozialstatus-Bescheid schon?
Denn es gibt keinen Vertrauensschutz für voran gegangene Betriebsprüfungen beim Thema Sozialversicherungsstatus
Erfolgt im Rahmen einer Betriebsprüfung zum Sozialstatus eine andere als Ihre bisherige Einstufung, dann drohen entweder erhebliche Nachzahlungen (ggf. 1% Verzugszinsen pro Monat) und/oder der Verlust der gesetzlichen Rente)
Wie können Sie Rechtssicherheit erhalten? Nur mit einer Statusanfrage nach §7a SGB IV - und zwar vor der nächsten Betriebsprüfung.
Wichtig - Ihr Steuerberater darf die Statusfestellung nach 7a aus standesrechtlichen Gründen nicht vertreten.
Nutzen Sie den kostenfreien Kurzcheck und klicken auf diesen Link
Vorsorge durch Vollmachten und Verfügungen
Können Sie es ausschließen, dass Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit Ihre menschliche und vor allem auch rechtliche Selbstbestimmtheit verlieren? Wer darf dann für Sie in den Bereichen Gesundheit, Aufenthalt/ Unterbringung, Vermögen/ Finanzen, Post, Internet oder gegenüber Behörden für Sie handeln?
Wenn Sie nicht wollen, dass ein Ihnen unbekannter "Gerichtliche Betreuer" Ihre Angelegenheiten regelt, dann formulieren Sie bitte Ihre Vollmachten und Verfügungen nach Ihren Interessen und setzen die Personen als Bevollmächtigte ein, die Ihre Interessen vertreten. Anmerkung - Auch Ihr Ehepartner darf Sie ohne Vollmacht oder Verfügung im Fall der Fälle vertreten.
Privatpersonen >> weitere Informationen und Erst-CheckUnternehmen - Erst-Check-Termin mit Rechtsanwalt 99 Euro