- Wir machen die MA Gewinnung effektiver
Netto-Auszahlung des Leistungsentgelts in allen Kommunen möglich
Gilt für alle Mitarbeiter*, die nach dem TVöD (VKA) V, K, B, F, E entlohnt werden
Aus z.B. 600 Euro Brutto Leistungsentgelt werden 600 Euro Netto-Auszahlung statt bisher 330 Euro Netto
An alle
Städte - Gemeinden - Gebietskörperschaften - Kommunalen Eigenbetriebe wie Krankenhäuser -
Kommunalen Einrichtungen wie Kindergärten, VHS
Hauptamts-/Personal(amts)Leiter*
Kommunalen Personal-/Betriebsräte*
Fordern Sie Ihre kostenfreie Potenzialanalyse an, die Ihnen folgende Ergebnisse offenbaren wird
Wieviel Netto-Mehr können Ihre Mitarbeiter*/Kollegen* erzielen?
Wie sieht das Umsetzungskonzept aus?
Wie hoch ist die Personalkostenersparnis?
Terminvereinbarung zur kostenfreien Erst-Information
Nach 30 Minuten wissen Sie, ob sich eine Zusammenarbeit mit uns lohnt
Eine Auswahl spezieller (Finanz)Themen
Bei den einzelnen Themen arbeiten wir jeweils mit System-Spezialisten zusammen, welche seit Jahr(zehnt)en kompetent, kostengünstig und nachweislich erfolgreich arbeiten - Es geht immer um Ihre Sicherheit, Ihre Bedürfnisse und Zielsetzungen.
Vorsorge durch Vollmachten und Verfügungen inklusive Unternehmervollmacht
Jeder Mensch über 18 Jahre, auch ausländische Mitbürger, benötigen ein Vorsorgemanagement durch Vollmachten und Verfügungen plus ein Notfallmanagement für/ab dem Tag X und natürlich eine Nachlassplanung.
Können Sie es ausschließen, dass Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit Ihre menschliche und vor allem auch rechtliche Selbstbestimmtheit verlieren? Wer darf dann für Sie in den Bereichen Gesundheit, Aufenthalt/ Unterbringung, Vermögen/ Finanzen, Post, Internet oder gegenüber Behörden für Sie handeln?
Wenn Sie nicht wollen, dass ein Ihnen unbekannter "Gerichtlicher Betreuer" Ihre Angelegenheiten regelt, dann formulieren Sie bitte Ihre Vollmachten und Verfügungen nach Ihren Interessen und setzen die Personen als Bevollmächtigte ein, die Ihre Interessen vertreten. Beachten Sie außerdem - Auch Ihr Ehepartner darf Sie ohne Vollmacht oder Verfügung im Fall der Fälle nicht vertreten - Ausnahme medizinisches Notfallrecht.
Privatpersonen >> weitere Informationen und kostenfreier Erst-Check
@ „Nicht-Beherrschende“-GGF/-Gesellschafter und mitarbeitende Familienangehörige
Haben Sie Ihren "7a Sozialstatus-Bescheid schon?
Denn es gibt keinen Vertrauensschutz für voran gegangene Betriebsprüfungen beim Thema Sozialversicherungsstatus
Erfolgt im Rahmen einer Betriebsprüfung zum Sozialstatus eine andere als Ihre bisherige Einstufung, dann drohen entweder erhebliche Nachzahlungen (ggf. 1% Verzugszinsen pro Monat) und/oder der Verlust der gesetzlichen Rente)
Wie können Sie Rechtssicherheit erhalten? Nur mit einer Statusanfrage nach §7a SGB IV - und zwar vor der nächsten Betriebsprüfung.
Nutzen Sie den kostenfreien Kurzcheck und klicken auf diesen Link
Ab 01.01.2022 - 15% BRSG-Pflichtzuschuss bei Entgeltumwandlung
Eine Nicht-Beachtung oder Nicht-Einzahlung hat auch bilanzielle Folgen als pdf
Ab 01.01.2022 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet für alle arbeitnehmer- und mischfinanzierten Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds, welche vor dem 01.01.2019 abgeschlossen worden sind, auf das umgewandelte Brutto-Entgelt des Arbeitnehmers einen Pflicht-Zuschuss von 15% zu zahlen.
Herausforderungen
- 70% der bestehenden Verträge lassen keine Erhöhung der Beitragszahlung zu
- Auch die mischfinanzierten Verträge mit Arbeitgeberzuschuss sind zu überprüfen und anzupassen
- Wie vermeiden Sie evtl. Schadenersatzforderung von z.B. 10.000 Euro pro Arbeitnehmer?
Scheinselbständigkeit und Statusverfahren nach §7a SGB IV
Welche Ihrer "freien" Mitarbeiter sind scheinselbständig und benötigen ein Statusfestanfrageverfahren nach §7a SGBI IV ?
Wenn Sie Ihren Geschäftsbetrieb nicht ausschließlich mit bei Ihnen sozialversicherten Arbeitnehmern durchführen, sondern einen Teil Ihrer Aufträge auch an Honorarkräfte, freie Mitarbeiter, Klein-/Sub-Unternehmen und andere selbstständige Dienstleister vergeben, laufen Sie als Auftraggeber Gefahr, rückwirkend von der Deutschen Rentenversicherung als „Arbeitgeber“ dieser vermeintlich Selbstständigen eingestuft zu werden.
Was sind die Folgen und wie können Sie Rechtssicherheit schaffen?
