Das ist doch mal eine gute Nachricht - Deutlich mehr Netto bei gleichem Brutto
Die folgenden Informationen gelten aber nur für Mitarbeiter*
des TVöD-VKA
In den meisten Städten und Gemeinden, deren Eigenbetrieben und Einrichtungen wird das Leistungsentgelt/die LoB leider immer noch im Brutto-Modus ausgezahlt – somit erhalten die Mitarbeiter* bei z.B. 600 Euro LoB gerade mal ca. 330 Euro NETTO.
Es gibt im Rahmen des §18a TVöD aber auch die Möglichkeit das Leistungsentgelt im Netto-Verfahren auszuzahlen,
so dass die Mitarbeiter* bei z.B. 600 Euro Brutto-LoB auch 600 Euro Netto-Auszahlung erhalten.
Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie „beurteilen“ oder nicht , ob Sie "Altlasten" haben, oder wer Ihr Dienstleister bei der Gehaltsabrechnung ist – es geht hier nur um das auszuzahlende Leistungsentgelt.
Vorab stimmen wir als Ihr Dienstleister mit dem Personal-/Betriebsrat die neue Dienst-/Betriebsvereinbarung ab begleiten Sie in der kompletten Umsetzung, sodass die Personalabteilung keinen nennenswerten Aufwand bei der Einführung und im laufenden Betrieb hat.
Holen Sie sich Ihre Potenzialanalyse, die Ihnen folgende Werte offenbaren wird
- Wieviel Netto-Mehr können Ihre Mitarbeiter* erzielen
- Wie hoch ist die Personalkostenersparnis für den Arbeitgeber nach Verrechnung unserer Kosten
Zusätzlich erhalten Sie noch Ihr Umsetzungskonzept, welches wir als ihr Dienstleister für Sie implementieren und auch weiterhin betreuen.
Vereinbaren Sie gerne jetzt schon einen kostenfreien Termin zur Besprechung Ihrer Potenzialanalyse und Ihres Umsetzungskonzeptes
Aktuelle (Finanz)Themen für Unternehmen und Privatpersonen
Entgelt-Optimierung - Wertschätzung und Versorgung der Mitarbeiter
Die neue Art der Entgelt-Optimierung bietet dem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern enorme Chancen
- Bessere Mitarbeiterbindung und -förderung durch wertschätzende und dauerhaft bemerkte Benefits
- Einkommenssicherung bei Berufsunfähigkeit als Benefit - ohne Gesundheitsfragen
- Verringerung der Rentenlücke für alle Arbeitnehmer mit einem nennenswerten Startkapital zum Rentenbeginn
- Verringerung des Gender-Pension GAPs für Teilzeitbeschäftigte mit Steuerklasse 5
- Verwaltung vorhandener und neuer Benefits vereinfachen - Demo-Portal
- Benefit-Verwaltung 30 bis 50% kostengünstiger gestalten
Die 12 Grundkonzepte des Entgelt-Optimierung und des Benefit-Management können für jedes Unternehmen bedarfsgerecht gestaltet und kombiniert werden.
Vorsorge durch Vollmachten und Verfügungen inklusive Unternehmervollmacht
Jeder Mensch über 18 Jahre, auch ausländische Mitbürger, benötigen ein Vorsorgemanagement durch Vollmachten und Verfügungen plus ein Notfallmanagement für/ab dem Tag X und natürlich eine Nachlassplanung.
Können Sie es ausschließen, dass Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit Ihre menschliche und vor allem auch rechtliche Selbstbestimmtheit verlieren? Wer darf dann für Sie in den Bereichen Gesundheit, Aufenthalt/ Unterbringung, Vermögen/ Finanzen, Post, Internet oder gegenüber Behörden für Sie handeln?
Wenn Sie nicht wollen, dass ein Ihnen unbekannter "Gerichtlicher Betreuer" Ihre Angelegenheiten regelt, dann formulieren Sie bitte Ihre Vollmachten und Verfügungen nach Ihren Interessen und setzen die Personen als Bevollmächtigte ein, die Ihre Interessen vertreten. Beachten Sie außerdem - Auch Ihr Ehepartner darf Sie ohne Vollmacht oder Verfügung im Fall der Fälle nicht vertreten - Ausnahme medizinisches Notfallrecht.
Privatpersonen >> weitere Informationen und kostenfreier Erst-Check
Einkommensschutz bei Berufsunfähigkeit - ohne Gesundheitsfragen
Film zum "BU-Schutz ohne Gesundheitsfragen" (1:31 min)
Bisher scheiterte die BU-Absicherung unter anderem an den Gesundheitsfragen, Verweisklauseln und hohen Beiträgen.
Es wird Zeit für den "Einkommensschutz bei Berufsunfähigkeit ohne Gesundheitsfragen" und bis zu 70% günstigeren Beiträgen.
Unternehmen/Verbände/Gruppen ab mindestens 10 Personen erhalten einen Gruppentarif - 1000 Euro BU-Rente kostenneutral finanzierbar -Mitarbeiterförderung
Solche Situationen bleiben Ihnen bei unserem "Einkommensschutz bei Berufsunfähigkeit ohne Gesundheitsfragen oder "Verweisklauseln" erspart:
Aus 50 Euro Lohnerhöhung / Aus einem (bestehendem) Sachbezug werden monatlich 200 Euro mehr in der Haushaltskasse
- Nutzen Sie den Leistungsvergleich der maßgeblichen Sachbezugsanbieter
- Informieren Sie sich über die Vorteile der gesetzlich vorgeschriebenen Reorganisation des Sachbezugs
- Lassen sich vom Demo-Portal Ihres neuen Benefit-Managements überraschen
- Kennen Sie schon die monatliche 350 Euro-Motivation für ca. 50 Euro Aufwand?
Seit dem 01.01.2022 - 15% BRSG-Pflichtzuschuss bei Entgeltumwandlung
Eine Nichtbeachtung oder Nichteinzahlung hat auch bilanzielle Folgen - Link
Seit dem 01.01.2022 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet für alle arbeitnehmer- und mischfinanzierten Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds, welche vor dem 01.01.2019 abgeschlossen worden sind, auf das umgewandelte Brutto-Entgelt des Arbeitnehmers einen Pflicht-Zuschuss von 15% zu zahlen.
Der Steuerberater des Arbeitgebers darf diesen Vorgang aus standesrechtlichen Gründen und der Finanz-/Versicherungsmakler sollte diese Herausforderung aus haftungstechnischen Gründen NICHT bearbeiten.
Herausforderungen
- 70% der bestehenden Verträge lassen keine Erhöhung der Beitragszahlung zu
- Auch die mischfinanzierten Verträge mit Arbeitgeberzuschuss sind zu überprüfen und anzupassen
- Wie vermeiden Sie evtl. Schadenersatzforderung von z.B. 30.000 Euro und mehr pro Arbeitnehmer?
Mehr Informationen zu den Lösungswegen
Scheinselbständigkeit und Statusverfahren nach §7a SGB IV
Welche Ihrer "freien" Mitarbeiter sind scheinselbständig und benötigen ein Anfrageverfahren nach §7a SGBI IV ?
Wenn Sie Ihren Geschäftsbetrieb nicht ausschließlich mit bei Ihnen sozialversicherten Arbeitnehmern durchführen, sondern einen Teil Ihrer Aufträge auch an Honorarkräfte, freie Mitarbeiter, Klein-/Sub-Unternehmen und andere selbstständige Dienstleister vergeben, laufen Sie als Auftraggeber Gefahr, rückwirkend von der Deutschen Rentenversicherung als „Arbeitgeber“ dieser vermeintlich Selbständigen eingestuft zu werden.
@ „Nicht-Beherrschende“-GGF/-Gesellschafter und mitarbeitende Familienangehörige
Haben Sie Ihren "7a Sozialstatus-Bescheid schon?
Denn es gibt keinen Vertrauensschutz für voran gegangene Betriebsprüfungen beim Thema Sozialversicherungsstatus
Erfolgt im Rahmen einer Betriebsprüfung zum Sozialstatus eine andere als Ihre bisherige Einstufung, dann drohen entweder erhebliche Nachzahlungen (ggf. 1% Verzugszinsen pro Monat) und/oder der Verlust der gesetzlichen Rente
Wie können Sie Rechtssicherheit erhalten? Nur mit einer Statusanfrage nach §7a SGB IV - und zwar vor der nächsten Betriebsprüfung.
Wichtig - Ihr Steuerberater darf die Statusfestellung nach §7a aus standesrechtlichen Gründen (vor Gericht) nicht vertreten.
Nutzen Sie den kostenfreien Kurzcheck und klicken auf diesen Link
Deutschland Ticket für alle Arbeitnehmer nur noch 25 Euro statt 49 Euro
Alle Arbeitnehmer/innen können das Deutschland-Ticket für nur 25 Euro statt regulär 49 Euro erhalten, wenn der Arbeitgeber verwaltungstechnisch a bisserl mithilft
Vorteile für die Arbeitnehmer
- Die Arbeitnehmer zahlen monatlich nur noch 25 Euro statt 49 Euro für das Deutschland Ticket
- Die Arbeitnehmer können das Deutschland Ticket deutschlandweit im ÖPNV und bei der BAHN nutzen
- Die Arbeitnehmer beteiligen sich aktiv am Umweltschutz, schonen ihre Nerven und ihren Geldbeutel
Vorteile für die Arbeitgeber
- Durch die Entgeltoptimierung entstehen dem Arbeitgeber keine zusätzlichen Personalkosten
- Das Deutschland Ticket steigert als geschätztes Benefit die Arbeitgebermarke
- Unser spezielles All IN ONE Benefit-Portal übernimmt den administrativen Aufwand
Vereinbaren Sie gerne einen Online-Termin von ca. 15 Minuten und schon können wir als Ihr Dienstleister das "Deutschland Ticket für 25 Euro" in Ihrem Unternehmen oder Ihrer öffentlichen Verwaltung implementieren.