Reparatur und Optimierung der bAV
Begriff der Betrieblichen Altersversorgung
Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Der Arbeitgeber haftet gemäß § 1 BetrAVG (1) Satz 3 für die gemachte Zusage, auch wenn der Versorgungsträger die Leistung nicht (mehr in voller Höhe) erbringen kann (vgl. u.a. den §314 VAG und/oder das BAG-Urteil vom 19.06.2012).
80% aller Betrieblichen Altersversorgungswerke sind reparaturbedüftig
Bei folgenden Risiken oder Gefahren in der bAV sollte der Arbeitgeber die Unterstützung durch einen standesgemäß zuständigen Rechtsdienstleister in Anspruch nehmen, weil …
… der Steuerberater in vielen Fällen diese Gefahrenbeseitigung aus standesrechtlichen Gründen gar nicht betreuen darf und der Versicherungsmakler dies aus haftungsrechtlichen Gründen nicht betreuen sollte.
Eine Auswahl von Gefahren für das Unternehmen (in) der bAV
- Nicht-/Falschberatung des Arbeitnehmers
- Verletzung der Informationspflicht ggü. Arbeitnehmern
- Fehlende/fehlerhafte Dokumentation der Beratung und Betreuung
- Versorgungsordnung stimmt nicht mit den Entgeltvereinbarungen, den BAV-Verträgen und/oder den AVBen überein
- Wertausgleich bei einem Arbeitgeberwechsel ?
- Seit 2022 - Ignorieren des "15% BRSG-Pflichtzuschusses"
- Leistungsminderung und/oder Zahlungsverbot nach §314 VAG
- Weitere Haftungsrisiken auf Anfrage
Erst-Überprüfung/Hinweis
Für eine kostenfreie Erstüberprüfung der Haftungs- und Ergebnisfragen in der Betrieblichen Altersversorgung gibt es einen einfachen Weg.
Senden Sie uns den unten stehenden Kurzfragebogen für arbeitnehmer-/mischfinanzierte bAVen zu.
Wir prüfen dann zusammen mit einem Rechtsdienstleister kostenfrei die Unterlagen und teilen Ihnen das Ergebnis möglichst umgehend mit. Anschließend entscheiden Sie über das weitere Vorgehen.
Hinweis: Für arbeitgeberfinanzierte Formen der bAV, einem Pensionsfonds, Unterstützungskassen oder einer Pensionszusage vereinbaren Sie bitte vorab einen kostenfreien Online-/Telefontermin.
Kurzfragebogen zur "bAV mit Entgeltumwandlung"
Chancen und Potenziale
Es gibt aber auch Chancen und Optimierungspotenzial in der bAV. Gerne unterstützen wir Sie mit unseren Systempartnern nach einer entsprechender Analyse Ihrer aktuellen Versorgungssituation bei z.B. folgenden Projekten:
- bAV for free - (Der Staat "zahlt" den Monatsbeitrag von 200 Euro)
- Rendite plus kostenfreie Zusatzversorgungen
- Bilanzneutrale Versorgung von GGF und Führungskräften
- … z.B. stufenweiser Aufbau einer bAV ohne Zusatzkosten für den Arbeitgeber
- §100 EStG-Förderung - ist echt klasse in Verbindung mit der Entgelt-Optimierung