Altersversorgung

Private und Betriebliche Altersversorgung

!!! 35 bis max. 50%
des letzten Nettoeinkommens
als gesetzliche Rente !!!

Das ist die Aussicht für Arbeitnehmer
in den nächsten Jahrzehnten.

Nutzen Sie deshalb die Instrumente

einer "kostenfreien" Betrieblichen Altersversorgung
und der 
Rürup-Rente
als steuerbegünstigtes "Sparen" in der Einzahlungsphase!!

Sparen Sie sich im privaten Bereich
Kapital/Vermögen an -

möglichst Sachwerte mit regelmäßigen Auszahlungen,
denn Geldwerte unterliegen der Inflation
und meist höheren Steuern.    

Haben Sie bitte auch ein Augenmerk auf das Thema
"Vorsorge durch Vollmachten und Verfügungen"

Alterseinkünftegesetz AltEinkG
(in Kraft seit dem 01.01.2005) 


Aktuell (2022) werden 82% und ab 2040 100% der "Rente" versteuert

Die Einkünfte aus Geldwerten (Lebens-/Rentenversicherungen), Sachwerten und Immobilien, ... unterliegen schon heute voll der Einkommensteuer- auch/gerade bei Rentnern/Privatiers!!

Umgekehrt können Sie
z.B. in 2022 82% Ihrer Beiträge
zur Rürup-Rente
steuermindernd ansetzen

Die drei Schichten der Altersversorgung gemäß AltEinkG

1 . Schicht = Die
Basisversorgung: Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgung, Alterssicherung der Landwirte, Rürup-Rente

2. Schicht = Die Zusatzversorgung:
Riester-Rente, Betriebliche Altersversorgung 

3. Schicht = Kapitalanlageprodukte:
Produkte, die der Altersvorsorge dienen können, aber steuerlich nicht gefördert werden sollen (z.B. Lebensversicherungen, offene Investments, geschlossenene Investments, sonstige Investments gemäß  §1Abs.2 VermAnlG)