Offene Investmentfonds

Definition
Offene Investments/Investmentfonds sind gemäß § 34f(1)1 GewO "Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen".

Der Anleger sollte darauf achten, dass der betreffende Berater/Vermittler die Erlaubnis nach §34(1)1 GewO besitzt und sich die Informationen gemäß §11(2) FinVermV vorlegen lassen. Die Beratung und der Verkauf der offenen Investements sollte dann nach den entsprechenden Vorschriften, inkl. der dazugehörigen Dokumentation (Anlegerklassifizierung, Auswahl, Offenlegung der Kosten, ...) erfolgen.

Bei einem Offenen Investementfonds ist die Investitionsumme im vorhinein/grundsätzlich offen. Eine Kapitalanlagegesellschaft) sammelt das Geld der Anleger ein und bündelt es in einem Sondervermögen – dem Offenen Investmentfonds. Das eingesammelte Geld wird dann in einem oder mehreren Anlagebereichen wie Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, am Geldmarkt und/oder in Immobilien - weitere Anlagekategorien sind Rohstoffe, Währungen oder anderen Spezialgebiete. Mischfonds nutzen mehrere Anlagekategorien gleichzeitig. Die Anteilsscheine von Offenen Investementfonds können in der Regel börsentäglich gehandelt werden. Achten Sie auf die Kosten für den Handel und die Verwaltung Ihrer Fondsanteile, denn die Kosten können die Gesamtrendite des Fonds deutlich reduzieren. Artikel hierzu

Informationen und Beratung
Für Informationen zu einer marktgerechten Rendite und gleichzeitig vermögenserhaltenden Anlagestrategie im Bereich der Offenen Investment(fond)s nehmen Sie bitte Kontakt mit Siegfried Mai (089/43651895) auf.