Geschlossene Investementfonds
Definition/Wesen
Geschlossene Investments sind gemäß § 34f(1)2 GewO "Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen".
Der Anleger sollte darauf achten, dass der betreffende Berater/Vermittler die Erlaubnis hat, "geschlossene Investments" zu vermitteln, und dass Beratung und Verkauf nach den entsprechenden Vorschriften, inkl. der dazugehörigen Dokumentation (Anlegerklassifizierung, Auswahl, Offenlegung der Kosten, Risikobelehrung ...) ablaufen.
Geschlossene Investments sind unternehmerische Beteiligungen, bei denen ein festgelegter Teil der Investitonssumme aus Eigenkapital und der andere Teil mit Fremdkapital finanziert wird.
Der festgelegte Eigenkapitalanteil wird bei den Anlegern "eingesammelt", welche sich in der Regel als Kommanditisten an einer GmbH & Co KG beteiligen.
Ist dieser Investmentgegenstand vollständig finanziert, werden keine weiteren Anteile veräußert - das Investment ist geschlossen.
Geschlossene Investments bieten die Möglichkeit, sich mit einem verhältnismäßig geringen Kapitaleinsatz (oft schon ab 10.000 Euro Einmalanlage oder auch ratierlichen Zahlungen) an einer (meist) renditeträchtigen und steuerintelligenten Investition zu beteiligen.
Ein geschlossenes Investment ist eine unternehmerische Beteiligung, die nicht nach Prospekt verlaufen kann/muss, weshalb der Anleger die Risiken für das geschlossenen Investment, die in jedem Prospekt stehen müssen, beachten sollte.
Informationen und Beratung
zu den Angeboten einzelner Anbieter erhalten Sie gerne bei Siegfried Mai (089/43651895). Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Ihnen die Kosten und Risiken eines geschlossenen Investments, inklusive Totalverlust, dargestellt werden.
