Berufsbetreuer oder selbstbestimmt weiter leben / sterben?
Haben Sie bereits alle Vollmachten und Verfügungen für den Tag erteilt, an dem Sie nicht mehr bestimmen können, wie es in Ihrem Leben weiter gehen wird?
80 bis 85% der Menschen haben das Thema "Vollmachten und Verfügungen" nämlich nicht oder nur unvollständig geregelt!!
Wenn Sie die notwendigen Angelegenheiten aber nicht per Vollmachten und Verfügungen geregelt haben, dann wird dies nämlich von staatlicher Seite geregelt.
Wussten Sie, dass Verwandte oder Ehe- / Lebenspartner kein automatisches Vertretungsrecht haben (§ 1896 BGB) - Deshalb bitte unbedingt eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenvollmacht und ein Testament erstellen (lassen).
- Kennen Sie das "neue" (medizinische) Notfall-Vertretungsrecht für Ehepartner? (Kurzbeitrag des MDR)
- Haben Sie, für den Fall, dass Ihnen etwas passiert, die Sorgerechtsverfügungen für Ihre minderjährigen Kinder schon erstellt?
- Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen "Kinder" ein eigenes Vollmachts- und Vertretungssystem.
- Wussten Sie, dass Sie für Immobilienverfügungen jeweils eine notarielle Beglaubigung benötigen?
- Selbständige bzw. alle Unternehmer und Freiberufler benötigen zu dem eine Unternehmervollmacht.
Wussten Sie, dass die meisten Formulare aus dem Internet, inklusive denen des Bundesministeriums für Justiz, in vielen Fällen nicht rechtssicher sind.
Verschaffen Sie sich bitte in Ihrem Interesse und im Interesse Ihrer Lieben einen Überblick über die Rechtssituationen, die alle zu regeln sind und besuchen Sie unsere eigens dafür gestaltete Informationsseite - dort finden Sie auch die notwendigen rechtssicheren Unterlagen für Ihre persönliche Situation.