Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Der Arbeitgeber haftet gemäß § 1 BetrAVG (1) Satz 3 für die gemachte Zusage, auch wenn der Versorgungsträger die Leistung nicht (mehr in voller Höhe) erbringen kann (vgl. u.a. den §314 VAG und/oder das BAG-Urteil vom 19.06.2012).
Direktversicherung
Definition der Direktversicherung
Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert die Direktversicherung in § 1 b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG. Danach ist eine Direktversicherung eine Lebensversicherung oder Fondspolice, welche der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und aus der der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind.
Pensionskasse
Wesen der Pensionskasse
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die Pensionskassenleistungen gewährt. Aufgrund dieses Rechtsanspruches unterliegen die Pensionskassen der Versicherungsaufsicht. Mitglieder der Pensionskasse sind die ArbeitnehmerInnen.
Pensionsfonds
Wesen des Pensionsfonds (teilweise zitiert aus Wikipedia.de)
Ein Pensionsfonds ist in Deutschland eine versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt (§ 1b Abs. 3 S. 1 BetrAVG). Pensionsfonds können die Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder eines Pensionsfondsverein auf Gegenseitigkeit (eine besondere Form eines Versicherungs-Vereins auf Gegenseitigkeit – VVaG) haben (§ 113 Abs. 2 Nr. 3 VAG). Pensionsfonds wurden in Deutschland ab dem 1. Januar 2002 als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (neben Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Direktversicherung) eingeführt.
Unterstützungskasse
Wesen der Unterstützungskasse
Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil des Lohnes oder einer Lohnerhöhung (auch bei Pensionszusagen möglich). Diesen Betrag zahlt der Arbeitgeber, eventuell aufgestockt durch einen "Firmenbonus", an eine leistungsfähige Unterstützungskasse.
Pensionszusage
Wesen der Pensionszusage
Eine Pensionszusage ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und Arbeitnehmer, meist GF/Führungskräfte. Sie ergänzt den bestehenden Arbeitsvertrag und verpflichtet die Unternehmung, dem Arbeitnehmer, i.d.R. ab dem 65. Lebensjahr, eine lebenslange Altersrente zu zahlen. Neben der Rentenzahlung können zusätzliche Vereinbarungen für das vorzeitige Ableben des AN, Invalidität und Berufs-/Erwerbsunfähigkeit getroffen werden.