Durchführungswege der bAV
Direktversicherung
Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert die Direktversicherung in § 1 b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG. Danach ist eine Direktversicherung eine Lebensversicherung oder Fondspolice, welche der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und aus der der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind.
Pensionskasse
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die Pensionskassenleistungen gewährt. Aufgrund dieses Rechtsanspruches unterliegen die Pensionskassen der Versicherungsaufsicht. Mitglieder der Pensionskasse sind die Arbeitnehmer-Innen.
Unterstützungskasse
Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil des Lohnes oder einer Lohnerhöhung (auch bei Pensionszusagen möglich). Diesen Betrag zahlt der Arbeitgeber, eventuell aufgestockt durch einen "Firmenbonus", an eine leistungsfähige Unterstützungskasse.
Pensionszusage
Eine Pensionszusage ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und Arbeitnehmer, meist GF/Führungskräfte. Sie ergänzt den bestehenden Arbeitsvertrag und verpflichtet die Unternehmung, dem Arbeitnehmer, i.d.R. ab dem 65. Lebensjahr, eine lebenslange Altersrente zu zahlen. Neben der Rentenzahlung können zusätzliche Vereinbarungen für das vorzeitige Ableben des AN, Invalidität und Berufs-/Erwerbsunfähigkeit getroffen werden.
Pensionsfonds
Ein Pensionsfonds ist in Deutschland eine versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt (§ 1b Abs. 3 S. 1 BetrAVG). Pensionsfonds können die Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder eines Pensionsfondsverein auf Gegenseitigkeit (eine besondere Form eines Versicherungs-Vereins auf Gegenseitigkeit – VVaG) haben (§ 113 Abs. 2 Nr. 3 VAG). Pensionsfonds wurden in Deutschland ab dem 1. Januar 2002 als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (neben Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Direktversicherung) eingeführt.
