Kapitalanlagen

Neben den Kriterien Rendite, Sicherheit und Liquidität spielen die Kosten einer Kapitalanlage, zu der auch LVen/RVen/Fondspolicen gehören, eine entscheidende Rolle bei der Auswahl einer Kapitalanlage.

Pflicht des Lizenznachweises durch den Berater/Vermittler
Der Anleger sollte sich als erstes die Lizenz des Berater/Vermitlers aushändigen lassen, welche letzteren dazu berechtigt die angebotene Kapitalanlage überhaupt zu vertreiben.

Gesetzliche Vorgaben, Transparenz, Kosten
Vermittler und Berater von Finanzanlagen und Versicherungen müssen dem Interessenten/Kunden zu Beginn des Beratungs-/Vermittlungsprozesses einen Nachweis über ihre Qualifikation bzw. Berechtigung vorlegen, dass sie diese Art von Kapitalanlagen bzw. Versicherungen überhaupt vermittlen/verkaufen dürfen. Zu beachten sind insbesondere die folgende Vorschriften:

- §34c GewO für Immobilien, Darlehen
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§34d GewO für Versicherungen 
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§34f (1) 1 GewO offene Investments
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§34f (1) 2 GewO geschlossene Investments
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§34f (1) 3 GewO Vermögensanlagen gemäß § 1(2) VermAnlG   *)
- nicht regulierte Kapitalanlagen (z.B. Direktinvestments)

Weiterhin sind von den Beratern/Vermittlern eine Anlegerklassifizierung, Bedarfsanalyse, Dokumentation der Beratung, Offenlegung von Kosten, ... durchzuführen und der Anleger ist auf die spezifischen Risiken, inklusive des "Totalverlustrisikos", der jeweiligen Kapitalanlage hinzuweisen.

Der Finanzanlagevermitler muss sich zwingend einer jährlichen Prüfung für seine Geschäftsvorfälle gem §24 FinVermV unterziehen

*) Diese Vermögensanlagen werden von NettoFinanz nicht betreut.