Prinzip der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist attraktiv für Arbeitnehmerinnen, Selbständige, Freiberufler und berufsständisch Versorgte (RAe, StB, Ärzte, ..., Heilpraktiker, Architekten) mit einem hohen Steuersatz, denn ein wesentlicher Teil der Rendite kommt aus dem erhöhten Sonderausgabenabzug für die eingezahlten Beiträge.
Der/Die Versicherte zahlt in 2021 bis zu 25.787 Euro p.a. (Verheiratete 51.574 Euro p.a.) ein und erhält 82% seiner Beiträge als Sonderausgaben steuermindernd anerkannt - Ab dem Jahr der Auszahlung wird die ausgezahlte Rente gemäß der sogenannten "Kohorten-Besteuerung" besteuert - vgl. §22Nr.1 Satz3 Buchst.a Doppelbuchst. aa EStG.
Die Rürup-Rente wird ab dem Rentenalter als lebenslange Rente ausbezahlt - es erfolgt keine Kapitalauszahlung, so dass die Rürup-Rente ausschließlich als Ergänzung zur gesetzlichen Rente gesehen werden kann.