Geld zurück bei Lebens-/Rentenversicherungen/Fondspolicen

undefined


Lebens-, Rentenversicherungen, Fondpolicen haben zu wenig ausbezahlt und zahlen immer noch zu wenig aus.
 
Holen Sie sich das Ihnen zustehende Geld zurück - aus laufenden, gekündigten und auch aus schon ausbezahlten Verträgen. 

Dies betrifft deutsche, britische, österreichische und liechtensteinische Gesellschaften.
 

EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

BGH-Urteile
IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29.07.2015
  


Die Überprüfung auf eine fehlende oder "nicht rechtskonforme" Widerrufsbelehrung lohnt immer, weil hier 1. die Beiträge zurück erstattet + eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden und 2. keine Verjährungsfristen gelten.

Außerdem: Lassen Sie von spezialisierten Anwälten kostenfrei prüfen, ob bei Ihrer aktuellen bzw. auch bei schon gekündigten und ausgezahlten Lebensversicherungen zu hohe Kosten berechnet wurden und Sie somit einen Anspruch auf eine höhere Auszahlung haben?  

Senden Sie uns Ihren Versicherungsantrag und V-Schein oder vereinbaren Sie unter 089/43651895 einen kostenfreien Beratungstermin!

Die Überprüfung Ihrer Unterlagen wird kostenfrei von Spezialanwälten vorgenommen und Sie erhalten innerhalb von fünf Arbeitstagen über Ihre Erfolgsaussichten Bescheid, so dass hier kein Kostenrisiko für Sie besteht.


Rückgabe oder Nachzahlung bei Lebens-, Rentenversicherungen, Fondspolicen (deutsche, britische, österreichische, liechtensteinische)