Lebens-, Rentenversicherungen, Fondpolicen haben zu wenig ausbezahlt und zahlen immer noch zu wenig aus.
Holen Sie sich das Ihnen zustehende Geld zurück - aus laufenden, gekündigten und auch aus schon ausbezahlten Verträgen.
Dies betrifft deutsche, britische, österreichische und liechtensteinische Gesellschaften.
EuGH, 19.12.2013 - C-209/12
BGH-Urteile
IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29.07.2015
Die Überprüfung auf eine fehlende oder "nicht rechtskonforme" Widerrufsbelehrung lohnt immer, weil hier 1. die Beiträge zurück erstattet + eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden und 2. keine Verjährungsfristen gelten.
Außerdem: Lassen Sie von spezialisierten Anwälten kostenfrei prüfen, ob bei Ihrer aktuellen bzw. auch bei schon gekündigten und ausgezahlten Lebensversicherungen zu hohe Kosten berechnet wurden und Sie somit einen Anspruch auf eine höhere Auszahlung haben?