Geld zurück bei geschlossenen Beteiligungen/Fonds

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In den 90er und 2000er Jahren wurden viele (geschlossene) Beteiligungen (Schiffe, Immobilien, atypische Gesellschaften, ...) angeboten und verkauft.

Leider sind mittlerweile mindestens die Hälfte der Beteiligungen wirtschaftlich nicht so erfolgreich verlaufen, wie gedacht, stehen vor der Insolvenz oder sind bereits insolvent gegangen/abgewickelt.

Holen Sie sich Ihr Geld zurück!

Bei einer eigenfinanzierten Beteiligung mit “formalen Fehlern” darf der Abschluss höchstens zehn Jahre her sein – dann ist oft noch einiges von Ihrem Geld zurück zu holen.

Bei einer (teilweise) fremdfinanzierten Beteiligung mit einer “falschen” Widerrufbelehrung (im Kreditvertrag) gibt es keine Frist für eine Rückabwicklung des Kredits/der Beteiligung. Die Folge wäre im Idealfall die Rückzahlung der Beteiligungs-/Kreditsumme plus Zinsen (abzgl. Erfolgsgebühr).

Lassen Sie Ihre notleidenden, "insolventen" und auch schon abgewickelten Beteiligungen kostenfrei von Spezialanwälten überprüfen.

Holen Sie sich das Ihnen zu stehende Geld wieder – ohne (Prozess)Kostenrisiko.

Die Dienstleister erhalten nur dann eine Entlohnung, wenn diese für Sie erfolgreich waren.

Senden Sie uns Ihren Zeichnungsschein (und Kreditantrag inklusive Widerrufserklärung) oder vereinbaren Sie unter 089/43651895 einen kostenfreien Beratungstermin!

Die Überprüfung Ihrer Unterlagen wird kostenfrei von Spezialanwälten vorgenommen und Sie erhalten innerhalb von fünf Arbeitstagen über Ihre Erfolgsaussichten Bescheid, so dass kein Kostenrisiko für Sie besteht.

Der Dienstleister, ein Prozessfinanzierer, übernimmt dann die Durchsetzung Ihrer Interessen, inklusive des Prozesskostenrisikos. Nur bei Erfolg, also einer entsprechenden (Rück)Zahlung an den Anleger/Kreditnehmer erhält der Dienstleister einen Teil der Rückzahlung als Honorar.    
 

Kostenfreier Check von Geschlossenen Beteiligungen/Krediten u.a.