Private und Betriebliche Altersvesrogung
!!! 35 bis max. 50% des letzten Nettoeinkommens als gesetzliche Rente !!!
Das ist die Aussicht für Arbeitnehmer in den nächsten Jahrzehnten.
Nutzen Sie deshalb die Instrumente
der Betrieblichen Altersversorgung und Rürup-Rente
als steuerbegünstigtes "Sparen" in der Einzahlungsphase!!
Sparen Sie sich im privaten Bereich Kapital/Vermögen an -
möglichst Sachwerte mit regelmäßigen Auszahlungen,
denn Geldwerte unterliegen der Inflation und meist höheren Steuern.
Unsere Empfehlung Werteportfolios
Haben Sie bitte auch ein Augenmerk auf das Thema
"Vorsorge durch Vollmachten und Verfügungen"
Alterseinkünftegesetz AltEinkG (in Kraft seit dem 01.01.2005)
Aktuell (2015) werden 70%, in 2020 80% und ab 2040 100% der "Rente" versteuert
Die Einkünfte aus Geldwerten (Lebens-/Rentenversicherungen), Sachwerten und Immobilien, ...
unterliegen schon heute voll der Einkommensteuer- auch/gerade bei Rentnern/Privatiers!!
Umgekehrt können Sie z.B. in 2014 70% Ihrer Beiträge
zur Rürup-Rente steuermindernd ansetzen (ab 2025 100%)
Die drei Schichten der Altersversorgung gemäß AltEinkG
1 . Schicht = Die Basisversorgung: Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgung, Alterssicherung der Landwirte, Rürup-Rente
2. Schicht = Die Zusatzversorgung: Riester-Rente, Betriebliche Altersversorgung
3. Schicht = Kapitalanlageprodukte: Produkte, die der Altersvorsorge dienen können, aber steuerlich nicht gefördert werden sollen (z.B. Lebensversicherungen, offene Investments, geschlossenene Investments, sonstige Investments gemäß §1Abs.2 VermAnlG)